Das bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler erwerben innerhalb von vier Jahren sowohl die allgemeine Hochschulreife (das Abitur) als auch den Berufsabschluss als:
Voraussetzung für die duale Berufsausbildung ist ein Ausbildungsplatz in einem Unternehmen. Die betriebliche Ausbildung führt zum Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf. Die Abschlussprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig abgenommen.
Die Abiturprüfung wird am Beruflichen Gymnasium der Karl-Heine-Schule – Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig – in der Fachrichtung Technikwissenschaft abgelegt.
Die duale Berufsausbildung mit Abitur eröffnet eine Vielzahl von beruflichen wie akademischen Chancen. Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung mit Abitur können sich die Absolventen unter anderem für attraktive IHK-Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen oder für die Aufnahme eines Hochschulstudiums entscheiden.
Für die Ausbildung bewerben können sich interessierte Realschüler mit guten schulischen Leistungen in der Klasse 10.
In den Fachrichtungen Technikwissenschaft (Maschinenbautechnik), Gesundheit und Sozialwesen und Ernährungswissenschaft können Sie an unserem Beruflichen Gymnasium innerhalb von drei Jahren das Abitur erreichen, wenn Sie die Realschule erfolgreich abgeschlossen haben und sich für Technik, Naturwissenschaft und Forschung bzw. Gesundheit und Soziales oder Ernährung interessieren.
Das Berufliche Gymnasium bereitet vorrangig auf das Studium an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie vor, erleichtert jedoch auch durch die berufsorientierte Vorbildung den unmittelbaren Eintritt in einen anspruchsvollen Ausbildungsberuf.
Die Ausbildung im Vollzeitunterricht dauert drei Schuljahre (Klassenstufe 11 sowie Jahrgangsstufen 12 und 13)
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, welche die Klassenstufe 10 einer Oberschule besucht und den Realschulabschluss erworben haben. Die Durchschnittsnote aller Fächer sollte besser als 2,5 sein. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in einem der Fachrichtung zugeordnetem Fach:
Technik = Physik
Ernährungslehre mit Chemie = Chemie
Gesundheit und Sozialwesen = Biologie
sollte mindestens zweimal die Note gut erreicht worden sein.
Sollten Sie diese Notenanforderungen nicht erfüllen, Ihre Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 sein, besteht die Möglichkeit der Aufnahme über ein Eignungsgespräch. Der Wechsel von einem allgemeinbildenden Gymnasium nach der Klasse 10 ist ebenfalls möglich. Bei Beginn der Klasse 11 dürfen Sie das 18. Lebensjahr, bei abgeschlossener Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Wir beraten Sie gern.
Bis zum 31. März des Aufnahmejahres müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
Folgende Unterrichtsfächer sind Bestandteil der Prüfung:
Sie berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen.
Mit dieser Ausbildung wenden wir uns an Fachkräfte, die eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und auf technischem Gebiet beruflich tätig waren, die somit bereits über berufstheoretische und berufspraktische Erfahrungen verfügen. Ihnen eröffnet sich nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule die Möglichkeit, Führungsaufgaben wahrzunehmen. An der Karl-Heine-Schule wird in der folgenden Fachrichtung unterrichtet:
An der Fachschule kann unter bestimmten Voraussetzungen die allgemeine Fachhochschulreife (eine Studienqualifikation) erworben werden.
Die Ausbildung im Vollzeitunterricht dauert zwei Schuljahre.
Alle Fachschulausbildungen vermitteln berufsübergreifende und berufsbezogene Inhalte und enden mit Abschlussprüfungen, die aus mündlichen und schriftlichen Prüfungsteilen bestehen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen die Berechtigung, die folgende Berufsbezeichnung zu tragen:
Staatlich geprüfte Technikerin für Maschinenbau
Staatlich geprüfter Techniker für Maschinenbau
Voraussetzung für die Aufnahme ist entweder:
a) der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule sowie eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder
b) der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.
Bis zum 30. April des Aufnahmejahres müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
a) beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
b) beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses / Berufsabschluss
c) beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses / Hauptschul- / Realschulabschlusses
Hinweis: Nutzen Sie für die Erklärungen das bereitgestellte Formular im Downloadbereich.
Automobilkaufmann/frau – Industriemechaniker/in – Konstruktionsmechaniker/in – Zerspanungsmechaniker/in – Fertigungsmechaniker/in – Anlagenmechaniker/in – Fahrradmonteur/in – Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in – Kraftfahrzeugmechatroniker/in – Zweiradmechatroniker/in
Die Berufsschule ist eine eigenständige Schulart im Bereich der berufsbildenden Schulen in Sachsen. Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierten Abschlüssen.
Die Berufsschule ist in der dualen Berufsausbildung gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung. Gleichzeitig schafft sie für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag die Möglichkeit, das Berufsgrundbildungsjahr oder das Berufsvorbereitungsjahr zu besuchen.
Die Berufsschule muss jeder besuchen, der die Schulpflicht erfüllt hat, aber noch berufsschulpflichtig ist und einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat. (Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht vorausgesetzt, an der Berufsschule können auch allgemeine Schulabschlüsse erworben werden, siehe unten)
Die Berufsschule dauert je nach Ausbildungsberuf zwei bis dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in eine Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und Fachstufen (alle weiteren Ausbildungsjahre). Dabei erfolgt der Unterricht im berufsübergreifenden und dem berufsbezogenen Bereich.
Der Unterricht an einer Berufsschule kann an einzelnen Wochentagen oder in mehrwöchigen Unterichtsabschnitten (im Blockunterricht) durchgeführt werden. Wenn der Unterricht an einzelnen Wochentagen stattfindet, haben die Berufsschulklassen in der Regel im ersten und zweiten Ausbildungsjahr je zwei Unterrichtstage an der Berufsschule, im dritten und vierten Ausbildungsjahr je einen Unterrichtstag pro Woche. Beim Blockunterricht werden zusammenhängende Unterrichtsabschnitte von mehreren Wochen gebildet.
Im berufsübergreifenden Bereich erfolgt der Unterricht in den Fächern:
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde, Religion/Ethik, Sport.
Im berufsbezogenen Bereich erfolgt die Ausbildung in Fächern bzw. Handlungs-/Lernfeldern entsprechend der Rahmenlehrpläne der ca. 370 anerkannten Ausbildungsberufe.
Die Berufsschule als eigenständiger Lernort vermittelt zwar berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sie nimmt jedoch selbst keine Prüfungen im dualen System der beruflichen Bildung ab. Berufstheoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten werden durch die zuständige Kammer, in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK), geprüft.
Besitzen Schüler noch keinen Hauptschulabschluss, so wird ihnen im Abschlusszeugnis der Berufsschule bestätigt, dass sie einen Bildungsgrad erreicht haben, der dem Hauptschulabschluss entspricht. Der mittlere Bildungsabschluss wird auf Antrag zuerkannt, wenn ein befriedigendes Gesamtergebnis in der Kammerprüfung erzielt und im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erreicht wird.